Für sämtliche Verträge für Veranstaltungen mit physischer Präsenz als auch Online-Veranstaltungen etc. gelten im Verhältnis zur Marktgemeinde Gratwein-Straßengel (Veranstalter) ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er das Feld „jetzt kaufen“ angeklickt hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer durch die Marktgemeinde Gratwein-Straßengel an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel zustande.
Die Marktgemeinde Gratwein-Straßengel ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen von der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Für Kunden besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht.
Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.
Je Veranstaltung kann der Veranstalter zusätzlich oder abweichend von diesen AGB spezielle Bedingungen festlegen (Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Weiterveräußerungsverbote, Sicherheitsvorschriften etc). Im Falle eines Widerspruchs gehen diese speziellen Bedingungen den AGB vor.
Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten per Kreditkarte, Online Banking oder durch Barkauf in der Gemeindekasse zu den Parteienverkehrszeiten möglich. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten. Je nach Zahlungsdienst bitten wir Sie auch die für den jeweiligen Zahlungsdienstleister geltenden AGB zu beachten.
Bitte wenden Sie im Umgang mit Mobile Tickets besondere Vorsicht an, um Datenverlust zu vermeiden. Eintrittsberechtigungen dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Beim Zutritt gilt das Prinzip des ersten Zutrittes (das tickets-gs.at bzw. Mobile Ticket, das mit seiner eindeutigen Identifizierung als erstes akzeptiert wird, ist das gültige. Nachfolgende Tickets gleicher Identifikation werden durch den Zutritt des ersten automatisch entwertet). Mit der Verwendung der Eintrittsberechtigung akzeptiert der Benützer auch die Hausordnung des Veranstaltungsortes.
Der Kunde ist zum Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte nur mit gültiger Eintrittskarte berechtigt.
Sofern für einzelne Veranstaltungen nichts anderes geregelt wird, sind Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen der Veranstaltung weder zu privaten noch zu gewerblichen Zwecken erlaubt. In keinem Fall darf es jedoch zu Verletzungen von Persönlichkeitsrechten (Urheberrecht etc) Dritter kommen.
Den durch Lautsprecher oder persönlich übermittelten (Sicherheits-)Anweisungen des Personals ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten bei sonstigem Verweis aus der Veranstaltungsstätte.
Willkürliche Nichtbeachtung von (Sicherheits-)Anweisungen, Raufhandel, Trunkenheit, Drogenmissbrauch, Verschmutzung, Ruhestörung, Störung des öffentlichen Anstandes, etc. führt jedenfalls zu einem Platzverweis ohne Erstattung des Eintrittsgeldes und gegebenenfalls zu einer polizeilichen Anzeige.
Mitnahme von Tieren in die Veranstaltungsstätte: Grundsätzlich ist die Mitnahme von Tieren verboten. Gegebenenfalls gibt es Sonderregelungen etwa für Partnerhunde von Behinderten etc. Nehmen Sie diesbezüglich bitte Kontakt mit dem Veranstalter auf und informieren Sie sich über die geltenden Bestimmungen für die jeweilige Veranstaltung.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist untersagt, es sei denn es wird für einzelne Veranstaltungen anders lautendes bestimmt.
Gefährliche Gegenstände (Waffen etc) dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden. Sicherheitspersonal ist dazu befugt diese Gegenstände abzunehmen und bei Verlassen der Veranstaltung wieder an den Kunden auszuhändigen.
Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Pandemie, Umweltkatastrophen, Krankheit des/der Künstlers/Künstlerin etc) oder aufgrund eines Verschuldens des Veranstalters abgesagt, können erworbene Karten binnen 3 Monaten nach geplanter Veranstaltung rückerstattet werden. Hierzu ist der Marktgemeinde die Originaleintrittskarte vorzulegen.
Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht bei Besetzungsänderungen etc. oder im Krankheitsfall des Kunden (§ 3 KSchG beachten).
Der Veranstalter haftet nicht für indirekten oder Folgeschäden aufgrund einer Absage oder eines Abbruchs einer Veranstaltung. Der Veranstalter übernimmt ebenfalls keine Haftung für Garderoben (es sei denn der Kunde hat für diese Dienstleistung extra zu zahlen).